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Neuauflage am Landgericht: Mord oder Totschlag - Tötung eines Hoteliers in Osterweddingen wird neu verhandelt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.12.2022 / 10:47 Uhr von cl/pm
Vor wenigen Minuten ist am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei Männer gestartet, die im Herbst 2020 einen Hotelbetreiber aus Osterweddingen zu Tode geprügelt haben sollen. Die Jugendstrafkammer hatte bereits wegen Totschlags geurteilt - nun soll festgestellt werden, ob es nicht doch Mord war.

Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte, hat die 2. Jugendstrafkammer 14. September 2021 wegen Totschlags einen mittlerweile 22 Jahre alten Mann zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten und einen mittlerweile 24 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 09.03.2022 verworfen. Aufgrund der weiteren erfolgreichen Revisionen der Nebenkläger hob der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 15.06.2022 (6 StR 23/22) nach Angaben des Sprechers das Urteil des Landgerichts teilweise auf und verwies die Sache zur (teilweisen) Neuverhandlung an eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zurück.

War es doch Mord?
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht zwar fest, dass die Angeklagten ihr Opfer vorsätzlich getötet haben und ein Totschlag vorliegt. Das Landgericht muss jedoch in einer neuen Verhandlung prüfen, ob nicht doch ein Mord vorliegt.

Hintergrund:
Den beiden Männern wurde in der Anklageschrift Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Beide Angeklagten haben am 16. Oktober 2020 in der Nähe eines Hotels in Osterweddingen ein dort geparktes Auto beschädigt, berichtet der Sprecher des Landgerichts. Als das spätere Opfer die Angeklagten deswegen zur Rede gestellt hatte, haben beide Angeklagten den Mann totgeschlagen.

Der jüngere Mann war zur Tatzeit noch 20 Jahre alt und daher Heranwachsender nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), so dass der Prozess vor der Jugendstrafkammer stattfinden muss. Für Heranwachsende sieht das Gesetz abhängig vom Entwicklungsstand vor, dass entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Sollten die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, müssen sie mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt 10 Jahre. Handelt es sich bei der Tat um einen Mord und reicht dieses Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so kann eine Strafe bis zu 15 Jahren verhängt werden. Beide Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren geschwiegen und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine für die Verhandlung sind der 12., 19. und 20.12.2022.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
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