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Heute ist verkaufsoffener Sonntag - Rechtssicherheit war bisher unklar

Politik
  • Erstellt: 18.12.2022 / 08:05 Uhr von cl/pm
Heute ist verkaufsoffener Sonntag in Sachsen-Anhalt. Das Ladenöffnungsgesetz im Bundesland Sachsen-Anhalt (ST) lässt mehrmals im Jahr verkaufsoffene Sonntage zu. An diesen Sonntagen dürfen die Geschäfte in der Regel in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden. Geschäfte können sich daran beteiligen, müssen aber nicht. In Magdeburg sind heute zahlreiche Geschäfte geöffnet. Händler und Städte stimmen sich bezüglich Terminen ab. Die Parteien im Landtag haben kürzlich dazu debattiert, da die rechtliche Lage für verkaufsoffene Sonntage bisher unklar war.

Die CDU im Landtag meint zum neuen Ladenöffnungszeitengesetz:
„Mit dem neuen Ladenöffnungszeitengesetz sorgt die Koalition für mehr Rechtssicherheit, Flexibilität und Planbarkeit bei der Sonntagsöffnung. Wichtig für die CDU war die Stärkung der wirtschaftlichen Basis unserer Innenstädte“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas.

Es sei bedenklich, dass in der Vergangenheit immer wieder eine rechtliche Unklarheit zur Verhinderung der Sonntagsöffnung herhalten musste. Damit habe man den Kommunen, dem gesellschaftlichen Leben und auch der gemeinnützigen Arbeit vor Ort einen Bärendienst erwiesen. „Die CDU hat seit Jahren ein rechtssicheres Ladenöffnungszeitengesetz eingefordert. Angesichts der Corona-Folgen für den Einzelhandel ist die jetzige Novellierung ein gutes Signal für die Kommunen und den gesamten Einzelhandel im Land.

Ich bin sehr froh darüber, dass die Koalitionsfraktionen für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt sechs Öffnungstage ermöglicht haben. Mit der einmaligen Beschränkung auf beide Jahre entsprechen wir dem seinerzeit mit Kirchen und Gewerkschaften gefundenen Konsens von vier verkaufsoffenen Sonntagen“, so Thomas abschließend.

Die GRÜNEN haben hingegen keinen Bedarf an weiteren Öffnungssonntagen und teilen folgendes mit:
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ab. „Der Gesetzentwurf verfehlt erkennbar sein erklärtes Ziel, Sonntagsöffnung von Geschäften rechtssicherer zu machen. Bei der Anhörung im Ausschuss lehnten alle Befragten, trotz unterschiedlichen Motivationen, die Änderung des Gesetzes ab, darunter auch der Handel selbst. Das passiert selten. Trotzdem halten die Koalitionsfraktionen daran fest. Das Bedürfnis für weitere Sonntagsöffnungen ist nicht gegeben. Außerdem baut die Gesetzänderung noch mehr Bürokratie auf“, kritisiert Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

„Gerade für kleine Kommunen sind die neuen Regelungen unpraktikabel. Im Gesetz finden sich neue schillernde Begrifflichkeiten wie überörtliche Sichtbarkeit, belegbare besondere örtliche Problemlage und einiges mehr. Das öffnet in einem gesellschaftlich und juristisch umstrittenen Gebiet völlig neue Baustellen und Problemstellungen. Hier wird keine Rechtssicherheit geschaffen, sondern im Gegenteil neue Probleme gestellt.“


Hinweis: politische Mitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wider. Unsere Leser sollen sich selbst ein Bild von den Äußerungen unserer Politiker machen, ohne Anmerkungen oder Veränderungen durch die Redaktion.

Bilder

Symbolbild, pixabay.com
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