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Neue Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften tritt in Kraft

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 22.01.2023 / 15:00 Uhr von cl/pm
Auf der kürzlichen Kabinettssitzung ist die neue „Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften“ beschlossen worden. Damit hat Sachsen-Anhalt seinen Beitrag dafür geleistet, dass die Europäische Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie nicht fortführt. Das teilte das Landwirtschaftsministerium mit.

Dadurch waren die Bundesländer gezwungen, die bisherige Ausweisung mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete von Grund- und Oberflächengewässern zu überprüfen und neu auszuweisen.

Im Ergebnis dieser Überprüfung ergaben sich in Sachsen-Anhalt Veränderungen in der Abgrenzung sowie in der flächenmäßigen Ausdehnung der mit Nitrat belasteten Gebiete (sogenannte rote Gebiete).

Hierzu sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, die nachhaltig wirtschaften, nicht benachteiligt werden, sofern sie nachweisen, dass sie nicht zu den Verursachern der Nitratbelastung gehören und eine weitere Optimierung des Messstellennetzes erfolgt.“

Das besagt die neue Landesverordnung:
• Der Umfang der mit Nitrat belasteten landwirtschaftlich genutzten Fläche erhöht sich von circa 73.000 Hektar auf circa 135.200 Hektar.
• Prozentual gesehen erhöht sich der Anteil dieser Flächen im Verhältnis zu landwirtschaftlich genutzter Fläche von 6,3 Prozent auf 11,7 Prozent.
• Liegt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb eines roten Gebietes, muss der Landwirtschaftsbetrieb zusätzliche düngerechtliche Anforderungen einhalten. So dürfen beispielsweise Wirtschaftsdünger, sowie organische und organisch-mineralische Düngemittel nur aufgebracht werden, wenn diese im Vorfeld auf ihren Stickstoffgehalt untersucht worden sind.
• Eine Ausweisung von durch Phosphor belastete Gebiete erfolgt nicht. Es gelten die erweiterten Anforderungen des Fachrechtes.

In einer Übersichtskarte sind die betroffenen Gebiete farblich markiert. Die Karte kann im Geoportal abgerufen werden: [KLICK]

Bilder

Symbolbild, pixabay.com
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Kommentare

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    grüner Gewässer- und Grundwasserschutz schrieb um 20:34 Uhr am 22.01.2023:
    >Dadurch waren die Bundesländer gezwungen, die bisherige Ausweisung mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete von Grund- und Oberflächengewässern zu überprüfen und neu auszuweisen.<

    In Deutschland wird auch das Abwasser gar nicht mehr ausreichend aufbereitet, seit die „Ampel- Bundesregierung“ aufgrund politischer Fehlentscheidungen die chemische Industrie stark eingeschränkt hat, denn man wollte ausländischen, sinnlosen "EU- Russland – Sanktionen" unbedingt ohne zu überlegen nachkommen!

    Wegen des Fehlens der Eisen- und Aluminiumsalze können etliche Kläranlagen in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht mehr einhalten.
    Darum haben die Umweltministerien der norddeutschen Flächenländer Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt, die es den Entsorgungsbetrieben erlauben, auch stärker phosphathaltige Abwässer in die Umwelt zu leiten.
    Eisen- und Aluminiumsalze werden für die chemische Wasserreinigung benötigt. Sie sorgen für die Ausfällung von Schmutz und schädlichen Substanzen, die möglichst nicht mit dem behandelten Abwasser in die Flüsse oder Seen gelangen sollen.
    Durch die Drosselung der chemischen Produktion aufgrund der hohen Energiekosten im Land herrscht jetzt ein Mangel an Eisen und Aluminiumsalzen in Kläranlagen.
    Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) warnt bereits vor den daraus resultierenden Schäden.

    Dadurch geraten u.a. Phosphate in die Flüsse und Seen, wodurch im nächsten Jahr das Algenwachstum beschleunigt wird. Wenn diese Algen dann absterben, kommt es zum Sauerstoffmangel im Wasser und die Fische sterben dann ab wie dieses Jahr bereits an der Oder.
    (Zur Sache Rheinland-Pfalz v. 13.10.2022)