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Bestattungsgesetz steht vor Neufassung

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 25.01.2023 / 18:00 Uhr von cl/pm
Das Kabinett von Sachsen-Anhalt hat gestern den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Kernpunkt der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist eine interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens. Dies erfolge durch die Zulassung der Tuchbestattung unter gleichzeitiger Aufhebung des Sargzwangs, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne mit.

„Die Gesellschaft und damit auch die Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur verändert sich und entwickelt sich stetig weiter. Darauf müssen wir reagieren. Mit dieser Änderung des Bestattungsrechts setzen wir auch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, und wir wollen der Vielfalt der Religionen im Land gerecht werden.“

Dem Friedhofsträger soll aber in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. „Dies könnte beispielsweise bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen. Widerspruch wäre aber auch möglich, wenn Bodenbeschaffenheiten einer Tuchbestattung entgegenstehen,“ so Grimm-Benne. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern.

Vor jeder Bestattung soll künftig verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten.

Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.

Nach dem Anhörungsverfahren und der zweiten Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.

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Kommentare

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    Torsten B. schrieb um 10:28 Uhr am 26.01.2023:
    In einigen Facetten erscheint die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt, ab 2024, mehr als fraglich. So soll eine Tuchbestattung ermöglicht werden, was schon sehr makaber erscheint. Ist dies vielleicht eher der Grund, daß sich viele Angehörige, aus Kostengründen, eine dem Tod angemessene Beerdigung eben nicht mehr leisten können? Mit einer Weiterentwicklung der Trauerbewältigungskultur, wie SM Grimm-Benne sagte, hat es rein gar nichts zutun. Der Kardinalsfehler war die Abschaffung des Sterbegeldes zum 01. Januar 2004 der damaligen BR. Armutsgräber, wie z.Bsp. auf dem Magdeburger Westfriedhof sind das Resultat, und kein schöner Anblick. Auf der anderen Seite zeigt sich der Staat finanziell großzügig, für die im Auslandseinsatz ums Leben gekommenen Soldaten und Soldatinnen. Da diese im Feld der Ehre für die BRD fielen , wird ein dauerhaftes Ruherecht eingeräumt. Irgendwie verkehrte Welt, jedoch damit wird sich die Anzahl der Bestattungsunternehmen, sehr verringern.

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      Vorteile für Nichtsozialabgabenleister schrieb um 20:58 Uhr am 25.01.2023:
      >Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.<

      Bundeswehr- Soldaten brauchen keine Sozialabgaben leisten, haben bei der Bahn Freifahrtrechte für sich und ihre Familienangehörigen, brauchen keine Rentenkassenbeiträge leisten, kriegen aber trotzdem eine viel höhere Pension als so mancher Rentner, der jahrzehntelang im guten Glauben an den Generationenvertrag die Sozialkassen befüllt hat und bekommen die Kostenerstattung für ihr Grab, weil sie freiwillig im Ausland in den Kriegseinsatz ziehen, den die deutsche Bevölkerung niemals wollte!
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        NEWS TICKER schrieb um 18:31 Uhr am 25.01.2023:
        Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten.

        ..... und wann kommt ein Verkaufsverbot für Schokolade ? Die Kakaoproduktion ist doch allgemein für Kinderarbeit bekannt.