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Erhebung zu Mietwerten in Magdeburg startet

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 31.03.2023 / 18:05 Uhr von rg/pm
Ab morgen werden die Eigentümer von 15.000 zufällig ausgewählten Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern aufgefordert, sich an der Mietwerterhebung für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Landeshauptstadt Magdeburg zu beteiligen. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates. Hier erfahrt ihr mehr.

Die Einladung zur Teilnahme erfolgt durch ein Anschreiben, das einen Link zur Onlinebefragung und Zugangspasswörter enthält. Auf Anfrage kann die Teilnahme auch mit einem Papierfragebogen erfolgen, so ein Sprecher der Stadt Magdeburg. Daneben besteht für Vermieter, welche für mehrere Wohnungen nach der Stichprobenziehung auskunftspflichtig sind, die Möglichkeit, andere Formate der Datenübermittlung mit dem Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung abzustimmen.

Die Stichprobe setzt sich aus 10.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie 5.000 Ein- und Zweifamilienhäuser zusammen. Daneben werden zur Plausibilisierung und Absicherung der Datenqualität parallel 1.000 Mieter aus der Stichprobe befragt. Sofern die Eigentümer der in der Stichprobe gezogenen Wohnung im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt werden können, erfolgt in einem weiteren Schritt die Abfrage des Vermietenden sowie dessen Anschrift beim Mietenden. Hierbei wird auch gleich überprüft, ob die jeweilige Wohnung mietspiegelrelevant ist.

Der Fragebogen umfasst zehn Seiten, das Ausfüllen des Fragebogens nimmt rund 30 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme an der Erhebung ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme oder falsche Angaben können mit einem Ordnungsgeld entsprechend der Mietwerterhebungssatzung geahndet werden.

Nähere Informationen zur Mietspiegelerstellung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind auf der Internetseite des Amtes für Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg sowie unter mietspiegel@stadt.magdeburg.de und telefonisch unter der Rufnummer 0391/540 2010 (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr) erhältlich.

Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr die Verwaltung mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt. Hintergrund ist die Reform der Mietspiegelgesetzgebung. Demnach müssen Gemeinden ab 50.000 Einwohnern seit dem 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder spätestens ab dem 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und veröffentlichen. Die Landeshauptstadt Magdeburg wird somit das erste Mal seit Jahrzehnten einen offiziellen Mietspiegel bekommen. Innerhalb der Verwaltung ist das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung für die Erstellung des Mietspiegels verantwortlich.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
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