Logo

Neues Gesetz verabschiedet - Bürger können sich künftig online an- und ummelden

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 02.06.2023 / 07:05 Uhr von rg/pm
Sachsen-Anhalts Landtag hat gestern ein neues Gesetz beschlossen, durch das es künftig möglich sein soll, Wohnungsan- und ummeldungen online zu erledigen. Im nächsten Schritt muss die technische Umsetzung erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt werden künftig auch Verwaltungsleistungen im Melderecht online nutzen können, teilte ein Sprecher der Staatskanzlei mit. Die Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesmeldegesetz verabschiedet und damit die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen verabschiedet. Dabei geht es beispielsweise um die elektronische Anmeldung am neuen Wohnort, um die elektronische Erteilung von Meldebescheinigungen sowie Meldebestätigungen für elektronische An- und Ummeldungen.

Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundene Verpflichtung von Bund und Ländern, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden von Anträgen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören.

Um Verwaltungsleistungen im Melderecht elektronisch anbieten zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt bietet das Landesportal hierfür eine zentrale Lösung [klick hier].

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
Dieser Artikel wurde bereits 596 mal aufgerufen.

Werbung