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Sachsen-Anhalt: Weiterhin unzureichende Schritte des Bundes gegen illegale Migration

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 19.11.2023 / 10:05 Uhr von rg/pm
Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Laut einem Sprecher des Innenministeriums bleibt der Bund damit hinter dem einstimmigen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zurück, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Länder Georgien, Armenien, Moldau, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen.

Innenministerin Tamara Zieschang: „Die zögerliche Haltung des Bundes, nur Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wird dem aktuellen Migrationsgeschehen auch nicht im Ansatz gerecht. Richtigerweise stellt der Bund fest, dass in den Ländern Georgien und Moldau in aller Regel keine politische Verfolgung droht und die Anerkennungsquote im Asylverfahren daher bei unter 0,3 Prozent liegt. Doch dies trifft beispielsweise auch auf Indien zu.

Es ist überhaupt kein Grund ersichtlich, die größte Demokratie der Welt nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss deutlich erweitert werden, um irreguläre Migration zu begrenzen. Damit würde auch ein klares Signal in diese Länder ausgesendet, dass sich jemand ohne Schutzgrund gar nicht erst auf den Weg macht.“

Hintergrund:
Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Deutschland sind im bisherigen Jahresverlauf weiter angestiegen und liegen erheblich über den Zugangszahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres. Für eine Reihe von Herkunftsstaaten, die derzeit nicht als sichere Herkunftsstaaten in der Anlage II des Asylgesetzes aufgeführt sind, liegen die Gesamtschutzquoten im Ergebnis der Asylantragsprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahren fortlaufend unter fünf Prozent (für Indien zum Stand 31. Oktober 2023 bei 0,27 Prozent).

Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Damit ist die Schutzgewährung nicht generell ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung beim BAMF die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht.

Mit der gesetzlichen Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren für Asylsuchende aus diesen Staaten deutlich beschleunigt werden. Dies gilt auch für etwaige gerichtliche Verfahren. Bei der Ablehnung des Asylantrages könnten zudem Rückführungen wesentlich früher durchgeführt werden, sodass auch eine Entlastung im Bereich der Unterbringung erzielt werden könnte. Zudem wäre für Einreisen auf dem Luftweg für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten der Anwendungsbereich von § 18a Asylgesetz (Flughafenverfahren) eröffnet.

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