Laut einer Sprecherin des MDR gibt es im Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks verschiedene Regelungen im Umgang mit Beitragssündern. So ist der MDR in Sachsen bereits als Vollstreckungsbehörde tätig und beauftragt selbst die Gerichtsvollzieher mit ausstehenden Beitragsforderungen. In Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Gemeinden und Städte für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zuständig. "Mit beiden Varianten kommt der MDR gut zurecht. Wir stehen deshalb der derzeit in Sachsen-Anhalt geführten Diskussion offen gegenüber", so die MDR-Sprecherin.
Wie uns ein Sprecher vom Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt mitgeteilt hat, sind die Pläne der Landesregierung für sie noch neu, werden aber bergüßt. "Bereits jetzt werden Gerichtsvollzieher von verschiedenen Gemeinden und Städten mit der Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge beauftragt. Daher kennen wir diese Aufträge und haben damit in der Praxis bisher keinerlei Probleme", heißt es auf Nachfrage. Auch mit Sicht auf die Auslastung werden hier aus jetziger Sicht noch keine Probleme gesehen.