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Landespolizei stellt fast 30 strafbare Inhalte im Netz fest

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 07.06.2024 / 14:05 Uhr von ar/pm
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Personen des öffentlichen Lebens haben immer wieder mit Hassangriffen im Netz zu tun. Um das in Zukunft besser ahnden zu können, hat die Landespolizei Untersuchungen angestellt. Sow wurden am 5. Juni 29 Straftaten im Internet festgestellt, so die Polizei. 

„Hassbotschaften können einfach per Mausklick in die Welt gesetzt werden und verbreiten sich wie ein Lauffeuer im Internet. Oft werden Politikerinnen und Politiker Opfer von beleidigenden oder auch bedrohlichen Kommentaren im Netz. Hass und Hetze sind keine Meinung, so Innenministerin Tamara Zieschang. "Sie sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und werden bei strafrechtlicher Relevanz konsequent verfolgt. Gerade haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bilden das Rückgrat unserer Demokratie." Es sei die Aufgabe aller staatlichen und gesellschaftlichen Akteure, sich entschieden und konsequent gegen Anfeindungen sowie Hass und Hetze zu stellen, wie Zieschang feststellt.

Die Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau konzentrierten sich gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt am 5. Juni 2024 verstärkt auf repressive Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im Netz. Zu Präventionszwecken wurde bereits im Vorfeld ein Informationsschreiben an Amts- und Mandatsträger versendet.
Ablauf der Untersuchung:
Am Aktionstag führten die beteiligten Dienststellen verstärkte Internetstreifen durch. Es wurden öffentliche Kommentarspalten und Chaträume der zur Wahl stehenden Parteien, von Amts- und Mandatsträgern sowie der zur Wahl stehenden Kandidaten in den sozialen Medien in die Internetstreifen der Polizei einbezogen.
Insgesamt wurden rund 330 Accounts/Nutzer kursorisch geprüft. Hierbei wurden 29 strafbare Inhalte festgestellt, darunter 25 Beleidigungen bzw. Verleumdungen, drei Volksverhetzungen sowie ein Mal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die erforderlichen strafrechtlichen Maßnahmen wurden eingeleitet. Die überwiegende Mehrheit der Hasskommentare wurde auf der Plattform „X“ festgestellt.

Im Vorfeld des Aktionstages wurde zudem ein Informationsschreiben an Amts- und Mandatsträger versendet. Dieses Schreiben enthält wichtige Schutz- und Verhaltensempfehlungen sowie weiterführende Informationsmöglichkeiten und Beratungsstellen im Internet. Die Landespolizei wird die Thematik außerdem bis zum kommenden Sonntag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen aufgreifen.

Das Innenministerium und die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bitten bei Feststellung derartiger Straftaten unmittelbar eine Anzeige zu erstatten. Hierfür steht auch das elektronische Polizeirevier im Internet zur Verfügung.

Hintergrund:
Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hat im Januar 2023 einen Flyer „Hass und Gewalt: Verhaltensempfehlungen für Amts- und Mandatsträger“ herausgegeben. Dieser ist HIER über die Internetseite der Landespolizei Sachsen Anhalt abrufbar.
Diese Verhaltensempfehlungen dienen der Sensibilisierung und Erhöhung des Sicherheits- und Gefahrenbewusstseins und sollen Handlungssicherheit in verschiedenen Situationen geben.

Des Weiteren gibt es die erste zentrale Anlaufstelle „Stark im Amt“, die Amts- und Mandatsträger auf kommunaler Ebene informiert. Die Plattform ist bundesweit im Internet präsent. Die Empfehlungen zielen insbesondere auf die Sicherheit im häuslichen Wohnbereich, auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz selbst, Sicherheit während Veranstaltungen, den Umgang mit Postsendungen und das Verhalten und den Umgang mit Daten im Internet ab.

Bilder

Symbolbild (Quelle: Pixabay.com)
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