Demnach ist der Deutsche wegen mehrfachen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt und ist der Hauptverhandlung trotz einer ordnungsgemäßen Ladung unentschuldigt ferngeblieben. Entsprechend eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten in einer Plastikdose vermutlich Methamphetamin und ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern.
Beide Gegenstände wurden sichergestellt und Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz gefertigt. Nach Rücksprache mit dem besagten Amtsgericht wurde die Haftrichtervorführung kurzfristig terminiert. Der Mann verbrachte die Nacht im Zentralen Polizeigewahrsam und ein Richter bestätigte anschließend den Haftbefehl. Entsprechend wurde der Gesuchte an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er bis zu seiner Verhandlung bleiben wird.