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Jerichower Land: Landrat Burchardt zum Fund toter Schafe im Osten Magdeburgs// Fall weitet sich aus

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 10.01.2025 / 07:03 Uhr von ub
Wie Meetingpoint bereits berichtete, wurden am ersten Wochenende des Jahres auf einem Grundstück im Bereich der Berliner Chaussee in Magdeburg mehrere tote und verletzte Tiere vorgefunden, hauptsächlich Schafe. Es wurden leblose Tiere in mittlerer dreistelliger Anzahl aufgefunden. Einige Tiere konnte lebend vorgefunden und gerettet werden. Das Veterinäramt Magdeburg übernahm die weiteren Maßnahmen vor Ort und es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen eine 62-jährige Deutsche aus Gommern eingeleitet. Die Todesumstände der aufgefundenen Tiere sind Gegenstand weiterer Ermittlungen. Doch die Vorwürfe gegen die Tierhalterin ziehen immer weitere Kreise:

Landrat Steffen Burchhardt sagte gestern dem Meetingpoint auf Anfrage über den aktuellen Stand der Ermittlungen: „Das gesamte Ausmaß ist derzeit noch nicht erfassbar. Nach und nach kommen weitere Meldungen, demnach es weitere Orte geben soll, an denen Tiere versteckt sind. Aktuell sind wir in der Aufklärungsphase in Zusammenarbeit mit weiteren Veterinärämtern“ so Landrat Burchhardt. Anfang der Woche wurden 11 Hunde, teilweise in einem schlechten Zustand, von einem Anwesen in Gommern an das Tierheim Schartau übergeben. Auch diese Tiere, wie in der Vergangenheit bereits 16 weitere Hunde, sind der 62-jährigen zuzuordnen. Derzeit suchen Polizei und Staatsanwaltschaft nach möglichen weiteren Tieren.

Diese Suche nach weiteren Tieren gestaltet sich schwierig, da es im Landkreis eine Vielzahl von Liegenschaften gibt, die für eine Tierhaltung geeignet wären.

Landrat Burchhardt fordert ein bundesweites zentrales Melderegister der Veterinärämter, denn nur so sei es möglich, Informationen über bereits ausgesprochenen Tierhaltungsverbote zu erhalten. Es gibt zwei Arten des Tierhaltungsverbotes. Einmal durch Veterinäramt, ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird meist mit einer Geldbuße geahndet. Wird das Tierhaltungsverbot durch ein Gericht ausgesprochen und wird dagegen verstoßen, handelt es sich um eine Straftat, die dann auch entsprechend verfolgt wird.

Im aktuellen Fall hat nicht nur das Veterinäramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ein Tierhaltungsverbot gegen diese Frau ausgesprochen, im Herbst des vergangenen Jahres hat ein Gericht ein bundesweites Tierhaltungsverbot gegen diese Frau erlassen. Aber auch hier hat sie offensichtlich ein Weg gefunden, indem sie nicht als Halterin der Tiere in Erscheinung tritt, sondern Dritte. Selbst die Anmietung der Grundstücke erfolgt über Dritte.

Bei der 62-jährigen ist der Fall noch ein wenig komplizierter, denn aktuell ist sie offensichtlich in keinem Melderegister erfasst, wodurch sie sich dem Zugriff der Behörden entzieht. Darüber hinaus muss es weitere Personen geben, die an den Verstößen gegen das Tierhaltungsverbot mitwirken.

„Im aktuellen Fall müssen wir eindeutig von Animal Hoarding ausgehen (Animal Hoarding, übersetzt Tiersammelsucht oder Tierhorten, beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem betroffene Menschen Tiere in einer so großen Anzahl halten, dass sie sie nicht mehr angemessen versorgen können.). Die Frau häuft immer mehr Tiere an, sie überblickt das Ausmaß gar nicht mehr“ sagt Landrat Burchhardt. „Sie ist leider nicht der einzige Fall in den letzten Jahren. So ist seit Corona ein Zuwachs von illegaler Tierhaltung und illegalem Tierhandel zu verzeichnen, speziell bei Welpen.“

„Entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung sind wichtig und können helfen, Verstöße gegen den Tierschutz zu vermeiden bzw. zu ahnden. Vor allem aber, die betroffenen Tiere zu retten“ so Landrat Burchhardt.

Bilder

Symbolfoto, Quelle: pixabay.com
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