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Losverfahren für die 5. Klassen von acht kommunalen Schulen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 08.03.2025 / 09:03 Uhr von mr/pm
Die Stadt Magdeburg teilt mit, dass für die Vergabe der Plätze in den 5. Klassen an acht kommunalen Schulen ohne spezifischen Schwerpunkt ein Losverfahren erforderlich ist. Dies ergab die Auswertung der eingereichten Schullaufbahnerklärungen. Der Grund dafür ist die hohe Anzahl an Erstwünschen, die die verfügbaren Kapazitäten für das kommende Schuljahr übersteigt.

Das Losverfahren gewährleistet eine faire und transparente Zuweisung und erfolgt Ende dieses Monats für die Gemeinschaftsschulen „August Wilhelm Francke“, „Gottfried Wilhelm Leibniz“, „Oskar Linke“ und „Thomas Mann“, die Integrierte Gesamtschule (IGS) „Willy Brandt", das Albert-Einstein-Gymnasium, das Geschwister-Scholl-Gymnasium und das Hegel-Gymnasium.

Für Kinder, die bei der Auslosung keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, wird beim Losverfahren auch ein Wartelistenplatz gezogen. Die Warteliste für Nachrücker bleibt bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres gültig. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zuweisung an die Schule des Ersatzwunsches, sofern an dieser Schule kein Losverfahren stattfindet. Sollte jedoch auch an der Ersatzwunschschule ein Losverfahren erforderlich sein, erfolgt die Zuweisung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an eine Schule der auf der Schullaufbahnerklärung ausgewählten Schulform.

Verfahren an Schulen in freier Trägerschaft und mit inhaltlichem Schwerpunkt

Die Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt erfolgen direkt an den jeweiligen Schulen. Diese entscheiden eigenverantwortlich über die Platzvergabe und informieren die Eltern direkt. Spätestens bis Ende April melden die Schulen ihre Schulverträge bzw. Aufnahmeentscheidungen an den Schulträger, sodass doppelte Anmeldungen durch Verzichtserklärungen aufgelöst und freiwerdende Plätze an den acht kommunalen Losschulen im Nachrückverfahren vergeben werden können.

Zuweisungsbescheide und weitere Informationen

Familien, deren Erstwunsch eine kommunale Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt ist, die nicht unter den acht Losschulen ist, können davon ausgehen, dass der Erstwunsch erfüllt wird. Die schriftlichen Bescheide zur Schulplatzvergabe – sowohl für die regulären Zuweisungen als auch für die Ergebnisse des Losverfahrens – werden voraussichtlich ab dem 7. April versandt. Der Stand des Nachrückverfahrens ist ebenfalls ab der zweiten Aprilwoche unter www.magdeburg.de (Suchwort: Losverfahren) einsehbar und wird anschließend wöchentlich aktualisiert.

Bei Fragen kann man sich per Mail an den Fachbereich Schule und Sport schulzuweisung@sva.magdeburg.de wenden. Die Stadtverwaltung dankt den jeweiligen Familien für ihr Verständnis und die Geduld im Zuweisungsverfahren

Bilder

Symbolfoto, Quelle: Pixabay
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