Logo

42-Jährige muss für 29 Tage in Haft

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.03.2025 / 09:03 Uhr von mr/pm
Die Polizei meldet, dass Beamte der Polizei am vergangenen Mittwoch gegen 2 Uhr eine 42-Jährige am Magdeburger Hauptbahnhof kontrollierten. Bei der Überprüfung ihrer Personalien und der Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag.

Im Juli 2024 verurteilte das Amtsgericht Laufen eine Tunesierin zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen versuchter unerlaubter Einreise. Da sie nur einen kleinen Teil bezahlt hatte und ihr Aufenthaltsort unbekannt war, wurde am 25. Februar 2025 ein Haftbefehl über 29 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erlassen. Die Polizei nahm die Frau am Magdeburger Hauptbahnhof fest und brachte sie zur Dienststelle. Da sie die restlichen 580 Euro nicht zahlen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die zuständige Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.

Bilder

Symbolfoto, Quelle: Pixabay
Dieser Artikel wurde bereits 65 mal aufgerufen.

Werbung