Die Polizei berichtet, dass nur sieben Tage nach Ausstellung eines Haftbefehls ein 34-jähriger Mann festgenommen wurde. In den gestrigen frühen Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten den Mann gegen 2:00 Uhr am Bahnhof Magdeburg-Buckau. Da er keine Ausweisdokumente vorzeigen konnte, überprüften die Beamten seine Angaben im polizeilichen Informationssystem und konnten seine Identität zweifelsfrei feststellen.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. Er war im Oktober 2024 vom Amtsgericht Magdeburg wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 650 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht zahlte und sich dem Strafantritt entzog, wurde am 3. April 2025 ein Haftbefehl erlassen.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Dienststelle. Da er den offenen Geldbetrag nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.