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Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit: Urteil mit Geldstrafe gegen Arbeitgeber rechtskräftig

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.04.2025 / 18:04 Uhr von mr/pm
Das Hauptzollamt Magdeburg berichtet, dass nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein 52-jähriger Geschäftsinhaber eines Bauunternehmens aus dem Landkreis Börde verurteilt wurde. Ihm wurde in 19 Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen. Das Gericht sprach eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von jeweils 35,00 Euro aus.

Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen einer Baufirma ergaben sich für die Zöllnerinnen und Zöllner verschiedene Ungereimtheiten. Es stellte sich heraus, dass für das Unternehmen mehrere "selbstständige" Personen tätig waren, obwohl es sich tatsächlich um abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte handelte. Die sogenannten Scheinselbstständigen arbeiteten u.a. in dem Betrieb weisungsgebunden und es wurden keine Werkverträge geschlossen.

Die Scheinselbstständigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende Beiträge nicht an die Krankenkassen abgeführt. Daher entstand über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von insgesamt über 20.000,00 EUR.

Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig.

Bilder

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
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