Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen: Künftig übernimmt der MDR die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge und -gebühren. Durch die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes sollen die Verfahren zentral gebündelt und effizienter gestaltet werden, so eine Sprecherin des Innenministeriums.
Dazu Innenministerin Tamara Zieschang: „Mit der Übertragung der Vollstreckung von Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk werden die Kommunen spürbar entlastet. Bisher waren Städte und Gemeinden in erheblichem Maße auch personell durch die Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst. Durch die neue Regelung werden diese Ressourcen frei und können künftig gezielter für kommunale Kernaufgaben genutzt werden.“
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