Im Jahr 2024 hat die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt über 27 eingereichte Anträge entschieden. Das Ministerium berichtet, dass sich in elf Fällen die Kommission für eine Aufenthaltserlaubnis aussprach – eine Entscheidung, der Innenministerin Tamara Zieschang zustimmte.
Innenministerin Tamara Zieschang: „Die Tätigkeit der Härtefallkommission verdient große Anerkennung. Ihre Entscheidungen berühren das Leben vieler Menschen in existenziellen Situationen. Jedes einzelne Anliegen wird mit großer Sorgfalt, Menschlichkeit und Verantwortungsbewusstsein geprüft. Im Mittelpunkt jeder positiven Entscheidung steht das Bemühen, schwerwiegende persönliche Härten zu würdigen und zu berücksichtigen. Ich danke allen Mitgliedern der Kommission herzlich für ihr engagiertes und gewissenhaftes Wirken.“
Am Ende des Berichtszeitraumes konnte die Kommission in weiteren 15 Fällen noch keine abschließenden Beschlüsse fassen. Diese Anträge wurden als Überhänge in das Jahr 2025 übernommen. Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke führte dazu aus, dass „es den Mitgliedern sehr wichtig ist, im Ergebnis ausführlicher Diskussionen die Komplexität und alle Besonderheiten des Einzelfalles zu betrachten, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können.“
Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2024 abschließend in neun Sitzungen über insgesamt 16 Härtefallanträge (davon vier aus den Vorjahren). Hauptgründe für die Antragsstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte.