Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt informiert über wichtige Maßnahmen zum Waldbrandschutz während der Getreideernte. Landwirte leisten dabei einen entscheidenden Beitrag zur Prävention: Auf Feldern, die weniger als 30 Meter an einen Wald grenzen, müssen sie einen fünf Meter breiten Pflug- bzw. Wundstreifen anlegen. Diese Schutzmaßnahme soll verhindern, dass sich Brände von Feldern auf angrenzende Waldflächen ausbreiten.
Diese Maßnahme ist in der Waldbrandschutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt und gilt bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt weist auf die Bedeutung dieser Schutzmaßnahme hin und setzt auf die engagierte Mitwirkung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Erntesaison fällt regelmäßig in die heißesten und trockensten Wochen des Jahres – eine Zeit, in der Felder, Wälder und die Streuschicht aus trockenem Laub und Nadeln stark brandgefährdet sind. Gleichzeitig entstehen bei der Nutzung von Landmaschinen potenzielle Zündquellen. Unter diesen Bedingungen genügt oft ein Funke, um einen Brand auszulösen, der sich bei Wind rasch auf angrenzende Waldflächen ausbreiten kann.
Wundstreifen dienen in diesem Zusammenhang als wichtige Schutzbarriere zwischen Feld und Wald. Durch das Pflügen eines entsprechend breiten Streifens auf der dem Wald zugewandten Seite kann die Ausbreitung eines Feuers wirksam verhindert werden. Die Pflicht zur Anlage solcher Schutzstreifen ergibt sich aus § 7 der Waldbrandschutzverordnung. Wird dieser Vorgabe nicht nachgekommen und entsteht infolgedessen ein Brand, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Wer Getreide in Waldnähe erntet, trägt Verantwortung über die eigenen Flächen hinaus. Landwirte leisten durch die Einhaltung dieser Vorschriften einen wichtigen Beitrag für Mensch und Natur. Das Landeszentrum Wald ruft daher die landwirtschaftlichen Betriebe dazu auf, sich ihrer Rolle im vorbeugenden Brandschutz bewusst zu sein und die Maßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen.