„Das Bauvolumen beträgt ca. 11,32 Mio. Euro. Darin enthalten sind 3,96 Mio. Euro für die Abrissarbeiten und 7,36 Mio. Euro für den Bau und die Miete der Behelfsbrücken über die Halberstädter Straße und Brenneckestraße. Mit dem Stadtratsbeschluss können nun die Planungen zu den Vergabeverfahren beginnen“ heißt er in der Pressemitteilung aus der Stadtverwaltung.
Durch die Errichtung der Behelfsbrücken sei bereits zeitnah die Möglichkeit gegeben, auf dem gesamten Magdeburger Ring wieder fahren zu können. Außerdem gewährleisten die Ersatzbrücken, während des Baus der neuen Brücken, den laufenden Verkehr mit deutlich weniger Einschränkungen.
Die beiden Brücken sind sicherheitsrelevante Bestandteile der öffentlichen Infrastruktur für die Stadt Magdeburg, müssen daher schnellstmöglich ersetzt werden. Ein entscheidender Grund für die Zustimmung des Stadtrates zu den Behelfsbrücken seien die gesetzlich vorgegeben Hilfsfristen, die beispielsweise bei medizinischen Notfällen und Bränden einzuhalten sind.
Die Landeshauptstadt steht bei der Planung von Ersatzneubauten maroder Brücken des Magdeburger Rings vor sehr hohen finanziellen Herausforderungen. Sie ist dabei auf Unterstützungen von Land und Bund maßgeblich angewiesen. Dies hatte Oberbürgermeisterin Simone Borris bereits Anfang August auf einer Pressekonferenz hervorgehoben.
Meetingpoint hat im Verkehrsministerium nachgefragt, welche finanziellen Unterstützungen seitens des Landes möglich sind. Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, sagte dazu:
„Das Land Sachsen-Anhalt hat Anfang (2/2025) dieses Jahres insgesamt rund 58 Millionen Euro (jeweils 29 Mio. Euro) für die Städte Magdeburg und Halle (Saale) bewilligt, mit deren Hilfe innerhalb der nächsten fünf Jahre wichtige innerstädtische Verkehrsprojekte realisiert werden können. Möglichkeiten, der Stadt Magdeburg darüberhinausgehend mit Mitteln aus dem Landeshaushalt finanziell unter die Arme zu greifen, sehe ich aktuell nicht“.
Die Oberbürgermeisterin hatte auch angeregt Mittel aus dem Sondervermögen für die Erneuerung der sicherheitsrelevanten Brücken in Magdeburg freizugeben.
„Zur praktischen Umsetzung des Sondervermögens ist ein Bundesgesetz notwendig. Mittlerweise liegt zwar ein Entwurf für dieses Gesetz vor, allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf beziffert den Landesanteil auf 2,61 Milliarden Euro.Über den konkreten Verteilmechanismus wird sich die Landesregierung in den kommenden Wochen verständigen, sobald der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene abgeschlossen ist. Klar ist, dass die Kommunen in erheblichen Maß vom Sondervermögen profitieren sollen.Das Land wird die Kommunen natürlich – wie bei anderen Projekten auch – intensiv begleiten. Die lokalen Schwerpunkte sollen jedoch ausdrücklich die Kommunen selbst setzen“ heißt es dazu aus dem Ministerium.
Wir haben auch nachgefragt, welche Möglichkeit es gibt, für Vorhaben wie die Erneuerung der drei Ringbrücken in Magdeburg die Verfahren zu beschleunigen.
Dr. Lydia Hüskens:
„In Sachsen-Anhalt sind wir gerade dabei, mit einer Änderung des Straßengesetzes das Baurecht zu novellieren, um Vorhaben, im Zuge von Landes-, Kreis und Kommunalstraßen zu beschleunigen. Insbesondere bei Ersatzneubauten wollen wir künftig auf zeitaufwendige Planfeststellungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. So können wir mehrere Jahre Zeit einsparen.Wenn ein neues Bauwerk in etwa die gleiche Lage und Dimension wie das alte aufweist, sollen künftig keine Planfeststellungsverfahren mehr nötig sein.“Alle Informationen zu den Brücken sowie der Verkehrssituation des Magdeburger Rings findet ihr auch unter
www.magdeburg.de/ErsatzneubauRingbrücken.