Die Polizei berichtet, dass bereits am vergangenen Freitag in den frühen Morgenstunden ein 21-jähriger Mann in einem Regionalexpress auf der Strecke von Köthen nach Magdeburg durch einen Beamten erkannt und gestellt wurde. Gegen den deutschen Staatsangehörigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vor.
Bei der Kontrolle versuchte sich der Gesuchte der polizeilichen Maßnahme zu entziehen und leistete Widerstand, sodass ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Eine hinzugerufene Streife unterstützte bei der weiteren Maßnahme am Bahnhof Magdeburg-Buckau und verbrachte den Mann in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg.
Hintergrund des Haftbefehls ist ein Urteil des Amtsgerichts Köthen vom Dezember 2023. Der Mann wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte den Betrag nur teilweise beglich und weder die vollständige Zahlung noch den Strafantritt leistete, wurde am 29. Juli 2025 ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen.
Auch den haftabwendenden Betrag von 780 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.