Laut Mitteilung von Bündnis 90/Die Grünen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die in Sachsen-Anhalt eingeführte Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte keine ausreichende gesetzliche Grundlage besitzt und daher nicht rechtswirksam ist. Seit 2023 waren Lehrkräfte im Land verpflichtet, wöchentlich eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten.
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, dass die verpflichtende Vorgriffsstunde schnellstmöglich beendet wird. Dazu erklärt Susan Sziborra-Seidlitz, Sprecherin für Bildung der Landtagsfraktion:
„Die Vorgriffsstunde wurde von den Lehrkräften als Schikane empfunden. In der Realität hat sie auch nicht den gewünschten Zweck erzielt, dass weniger Unterricht ausfällt. Letztendlich hat sie vor allem eins gebracht: Die Statistik der Unterrichtsversorgung wurde erfolgreich geschönt und noch weniger Menschen haben Lust, in Sachsen-Anhalt als Lehrkraft zu arbeiten. Deswegen muss die Vorgriffsstunde schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Statt Zwang zur Mehrarbeit und dadurch demotivierte und ausgebrannte Lehrkräfte braucht es positive Anreize für die, die mehr arbeiten können und wollen.“
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