Ein Sprecher der FDP teilte mit, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt auf Initiative der Deutschlandkoalition eine Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen hat. Ziel der Reform ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich zu vereinfachen und damit sowohl Unternehmen als auch Kommunen spürbar zu entlasten.
Der FDP-Abgeordnete Silbersack betonte in diesem Zusammenhang: „Weniger Zettelwirtschaft, mehr Tempo bei Investitionen.“ Mit der Gesetzesänderung soll die Bürokratie reduziert und die Umsetzung öffentlicher Investitionen beschleunigt werden.
Die Neuregelung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die wirtschaftliche Dynamik in Sachsen-Anhalt zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und der Privatwirtschaft effizienter zu gestalten. „Wir blasen einmal kräftig Wind durch und befreien Betriebe und Kommunen von unnötigen Vorschriften und Zettelwirtschaft. So bekommen sie mehr Freiheiten, um schnell Aufträge vergeben und umsetzen zu können. Das ist insbesondere angesichts der angekündigten massiven Investitionen in die Infrastruktur dringend nötig, um keine unnötigen Zeitverluste durch Bürokratie zu haben. Wir wollen den Investitionsturbo zünden“, erklärt Andreas Silbersack, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
Silbersack betont: „Wir haben die Hinweise von Kommunen, Wirtschaftsverbänden und mittelständischen Unternehmen ernst genommen. Viele der alten Regelungen waren zu schwerfällig und haben Investitionen verzögert. Jetzt schaffen wir die Voraussetzungen, dass Bauprojekte und andere öffentliche Aufträge zügiger starten können und dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen wieder stärker beteiligen. Wir unterstreichen damit das Vertrauen in unseren Mittelstand.“
Mit der Reform wird das Vergabegesetz digitaler, bürokratieärmer und praxisnäher. Die Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden deutlich angehoben, sodass Direktvergaben künftig bis 100.000 Euro möglich sind, vereinfachte Ausschreibungen bis 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und bis zu 5,538 Millionen Euro im Baubereich.
Das Gesetz gilt künftig nur noch für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union und des Bundes, wodurch doppelte Prüfaufwände entfallen. Zudem werden die Schwellenwerte regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst. Informationen und Erklärungen können digital eingereicht werden. Auch die Pflicht zur gesonderten Garantie der ILO-Kernarbeitsnormen entfällt, um Unternehmen unnötige Hürden zu ersparen.
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