Die Polizei nahm am vergangenen Samstag einen gesuchten Mann fest. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass nicht nur ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, sondern noch viel mehr, wie ein Polizeibeamter berichtet.
Am vergangenen Samstag kontrollierten die Polizei um 15 Uhr einen 26-jährigen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Das Amtsgericht Braunschweig hatte ihn im August des vergangenen Jahres wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.110 Euro beziehungsweise zu 75 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder den Betrag zahlte noch die Haft antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni 2025 einen Vollstreckungshaftbefehl. Vier Monate später folgte ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) aufgrund einer Verurteilung wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro beziehungsweise 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Auch diesen Forderungen kam der Mann nicht nach.
Die Bundespolizisten nahmen ihn daraufhin fest und führten ihn zunächst in die Räumlichkeiten am Hauptbahnhof. Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte unter anderem ein Faustmesser, das sichergestellt wurde. Den insgesamt geforderten Betrag von 2.460 Euro konnte der Mann erneut nicht aufbringen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zusätzlich erhielt er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Abschließend informierten die Bundespolizisten die zuständigen Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.