Die Polizei berichtet, dass der Zentrale Verkehrs- und Autobahndienst der Polizeiinspektion Magdeburg im Zeitraum von Freitag den 30. Januar bis Sonntag den 01. Februar umfangreiche Verkehrskontrollen durchgeführt hat. Betroffen waren die A2, A14 und A36 sowie der angrenzende Nahbereich.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen standen neben der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit vor allem die Kontrolle der gültigen Fahrerlaubnisse und des bestehenden Versicherungsschutzes der Fahrzeuge. Im Rahmen der Kontrollen musste fünf Verkehrsteilnehmern im Alter zwischen 29 und 38 Jahren die Weiterfahrt untersagt werden, da sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die durchgeführten Drogenschnelltests reagierten positiv auf Amphetamine, Cannabis und Kokain. In einem dieser Fälle verfügte der Fahrzeugführer zudem nicht über eine gültige Fahrerlaubnis; außerdem bestand für ein geführtes Kraftfahrzeug kein Versicherungsschutz.
Darüber hinaus wurden zwei weitere Fahrzeugführer festgestellt, die ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führten. Zwei Verkehrsteilnehmer waren mit Fahrzeugen ohne gültige Haftpflichtversicherung unterwegs. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Neben der Ahndung der Verkehrsverstöße konnten außerdem zwei Fahndungserfolge erzielt werden. Im Zuge der Überprüfung zweier Verkehrsteilnehmer im Alter von 34 und 52 Jahren wurden offene Haftbefehle festgestellt. Die haftbefreienden Beträge im mittleren zweistelligen sowie im niedrigen vierstelligen Bereich konnten entrichtet werden.