Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen sind weiterhin verboten Die seit Ende Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg zum Schutz gegen die Geflügelpest wird zum 3. Februar aufgehoben. Damit müssen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Internet
[HIER] einsehbar.
Wegen des noch bestehenden Seuchenrisikos und zur Verhinderung der Verbreitung oder Einschleppung des Virus sind aber Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel weiterhin untersagt. Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, nach der das Risiko für den Viruseintrag in Geflügelhaltungen nach wie vor hoch ist. Weil noch immer von einer Zirkulation des Geflügelpestvirus in der Wildpopulation ausgegangen wird, müssen Geflügelhalter die bekannten Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einhalten.
Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit weißt in diesem Zusammenhang auf wichtige Maßnahmen hin, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. „Kranke oder tote Wildvögel sollten nicht berührt werden. Bei einem entsprechenden Fund wird darum gebeten, das Gesundheits- und Veterinäramt zu informieren.“
Über notwendige Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu vermeiden, wird auf der Internetseite des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg
[HIER] informiert.
Kommentare