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Kirchen warnen vor Verlust gesellschaftlicher Besinnungszeiten

Politik
  • Erstellt: 28.02.2026 / 17:05 Uhr von ub/pm
Die evangelischen und katholischen Kirchen in Sachsen Anhalt äußern deutliche Bedenken gegenüber den geplanten Änderungen im Sonn und Feiertagsgesetz im Rahmen der Parlamentsreform 2026. Sie mahnen, dass die Einschränkung des besonderen Schutzes von Karfreitag, Volkstrauertag und Buß und Bettag nicht nur religiöse Traditionen, sondern auch wichtige Räume für gesellschaftliche Trauer, Reflexion und Zusammenhalt gefährde:


Stellungnahme der Kirchen zur beabsichtigten Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Zuge der geplanten Parlamentsreform

Die Kirchen in Sachsen-Anhalt zollen der Zusammenarbeit und Kompromissfindung von Koalitions- sowie zwei Oppositionsfraktionen zur Stärkung der demokratischen Resilienz von Landesverfassung, Landtag und Landesverfassungsgericht Respekt und Anerkennung.
Gleichwohl kommen wir nicht umhin, beabsichtigte Änderungen im Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Zuge der geplanten Parlamentsreform kritisch zu würdigen. Die Einschränkungen des erhöhten Schutzes von Karfreitag und Volkstrauertag sowie dessen Streichung für den Buß- und Bettag werfen schließlich gesamtgesellschaftliche Fragen auf.

„Karfreitag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag stehen für Trauer, Scheitern und Misslingen. Gerade aufgrund des allumfassenden modernen Fortschrittsdenken täten wir als Gesellschaft gut daran, Zeitfenster für die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit solchen menschlichen Verlusterfahrungen offen zu halten, statt sie peu à peu zu schließen“, erklärt Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung.

Mathias Bethke, der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, nimmt die hohe Bedeutung des Karfreitags im Kirchenjahr in den Blick und meint: „Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, Sterben und von der Auferstehung Jesu Christi – Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersonntag – bilden für die Kirchen eine einzige große gottesdienstliche Feier. Selbst vermeintlich kleine Änderungen am gesellschaftlichen Rahmen werden daher als gravierend empfunden. Dass wir als Gesellschaft uns zudem keine 24 Stunden Ruhe, Besinnung, Trauer mehr zumuten wollen, das ist ein Verlust.“

Noch 2021 stellte die damalige Landesregierung in ihrem seinerzeitigen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/7119 vom 15.1.2021) bezüglich des erhöhten Schutzes übrigens fest: „Rücksichtnahme und Respekt vor den Gefühlen derjenigen Menschen, die den jeweiligen Tag bestimmungsgemäß begehen möchten, haben an diesen - wenigen - Tagen grundsätzlich Vorrang vor dem Wunsch der anderen nach unbeschränkter Freizeitgestaltung und Selbstverwirklichung, und zwar auch dann, wenn die letzteren die Mehrheit der Bevölkerung darstellen.“ (S. 32)

Insofern hätten sich die Kirchen natürlich einen anderen Kompromiss gewünscht.

In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden sich die Kirchen in gewohnter Weise – und im besonderen Bewusstsein ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und der Gemeinwohlorientierung – maßvoll zu Wort melden, um den an sich durchaus lobenswerten Kompromiss in diesen polarisierten Zeiten konstruktiv zu begleiten.

Albrecht Steinhäuser
Dr. Mathias Bethke


Hinweis: Politische Mitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder. Unsere Leser sollen sich selbst ein Bild von den Äußerungen unserer Politiker machen, ohne Anmerkungen oder Veränderungen durch die Redaktion.

Bilder

Foto: KI-generiert
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