Die Landespolizei Sachsen-Anhalt hat mit der Einführung eines landesweit einheitlichen Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements begonnen. Das neue Verfahren soll dabei helfen, Personen mit erhöhtem Risikopotenzial frühzeitig zu erkennen, Risiken einzuschätzen und schwere Gewalttaten möglichst zu verhindern.
Das Handlungskonzept „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement Sachsen-Anhalt“ wurde am heutigen Tag im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt. Daran nahmen Innenministerin Tamara Zieschang sowie rund 250 Vertreterinnen und Vertreter aller Polizeibehörden, der Fachhochschule Polizei und des Ministeriums für Inneres und Sport teil. Ein Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen berichtete zudem über die dort gesammelten Erfahrungen mit einem vergleichbaren Verfahren.
Auslöser für die Einführung sind unter anderem schwere Gewalttaten wie die Amokfahrt in Magdeburg am 20. Dezember 2024, die Amokfahrt in Mannheim im März 2025, die Amokfahrt in Leipzig im Mai 2026 sowie die Messerangriffe in Aschaffenburg und Hamburg im Jahr 2025.
Innenministerin Tamara Zieschang erklärte: „Gefahren entstehen nicht aus dem Nichts. Oft gibt es im Vorfeld Hinweise, Signale und Entwicklungen. Unser Anspruch ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet schwere Gewalttaten zu verhindern. Es ist ein folgerichtiger Schritt, dass wir landesweit mit der Einführung eines Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements im Umgang mit Menschen mit Risikopotenzial beginnen.“
Das Handlungskonzept folgt dem Grundsatz „Erkennen – Bewerten – Handeln“. Es legt eine landeseinheitliche Risikobewertung fest und regelt Abläufe, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Das Verfahren setzt frühzeitig und niedrigschwellig an und verfolgt einen fachübergreifenden Ansatz. Neben der Polizei sollen auch weitere Behörden, Einrichtungen und Netzwerkpartner eingebunden werden, da eine erfolgreiche Früherkennung nur gemeinsam gelingen kann.
Innerhalb der Polizei erfolgt die Bearbeitung nach einem dreistufigen Kompetenzmodell: von der Früherkennung durch alle Beschäftigten über die Analyse und das Fallmanagement in den Polizeiinspektionen bis hin zur zentralen Fachstelle im Landeskriminalamt.
Kommentare
realitylive schrieb um 22:09 Uhr am 06.07.2026:
Die Zahl von 148.000 offenen Haftbefehlen klingt im ersten Moment dramatisch, der Großteil davon betrifft jedoch „Vollstreckungshaftbefehle“ (z. B. wegen nicht bezahlter Geldstrafen oder nicht angetretener Ersatzfreiheitsstrafen bei Bagatelldelikten).
Unbekannt schrieb um 17:14 Uhr am 07.07.2026:
Herr Bohnenstroh schrieb um 18:16 Uhr am 06.07.2026: