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Berufungsverhandlung: Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung eines 2-Jährigen bei Kita-Ausflug angeklagt

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 28.09.2022 / 14:05 Uhr von cl/pm
Am 13. Juli 2022 hatte die Berufungsverhandlung über das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 2. September 2021 begonnen, mit welchem drei Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten verurteilt wurden, wobei die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Das teilt ein Sprecher des Landgerichts mit. Heute wurde der Verhandlung fortgesetzt:

Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass die drei Erzieherinnen ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, indem sie den Geschädigten, ein damals 2 ¾ Jahre altes Kind aus ihrer Gruppe von 17 Kindern, über einen längeren Zeitraum hinweg aus den Augen verloren und ihn seinem Schicksal überlassen hätten. Sein Verschwinden in unmittelbarer Nähe des Neustädter Sees hätten sie nicht bemerkt und nicht verhindert, weshalb es zum Ertrinken des Kindes gekommen sei, so der Gerichtssprecher.

Zwei der drei Erzieherinnen haben das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen, weshalb nunmehr nur noch über eine Berufung verhandelt wird. Als weiterer Verhandlungstermin ist der 10.10. angesetzt.

Update 15.58 Uhr: Wie ein Sprecher des Landgerichts nach dem heutigen Verhandlungstag mitteilt, ist am 10.10. mit einem Urteil der Voraussicht nach nicht zu rechnen. An diesem Tag werden voraussichtlich noch weitere Termine festgelegt.

Bilder

Quelle: pixabay.com
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