Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat erneut einen Rettungsschirm für Kliniken in Not gefordert. Viele Krankenhäuser waren durch Corona im stetigen Krisen-Modus. Zu den Meldungen zur finanziellen Situation der Krankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt erklärt nun der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Tobias Krull:
„Die Meldungen zur finanziellen Lage der Krankenhäuser in ganz Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt, machen deutlich, dass dringende Handlungsbedarfe bestehen. In der aktuellen Lage sehen wir hier vor allem den Bund in der Verantwortung. Das vorliegende Hilfspaket ist unzureichend. Bezüglich einer ergänzenden Unterstützung durch das Land, müssen im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen gegebenenfalls Finanzhilfen eingestellt werden. Die CDU-Fraktion ist dazu gesprächsbereit. Auch der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff MdL hat sich öffentlich bereits in die gleiche Richtung geäußert.
Neben der akuten Lage gilt es, unser Krankenhäusernetz in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig aufzustellen. Dabei steht für uns eine bedarfsgerechte, flächendeckende und qualitativ gute Versorgung der Menschen in unserem Land ganz oben auf der Agenda. Das von uns maßgeblich geforderte und nun in Erarbeitung befindliche wissenschaftliche Gutachten zur Krankenhauslandschaft soll zum Ende des I. Quartals 2023 vorliegen. Gemeinsam mit den möglichen Vorgaben des Bundes soll dieses Grundlage für die anstehenden politischen Entscheidungen sein.
Wir stehen zum Erhalt der Krankenhausstandorte in unserm Land als Orte medizinischer Versorgung. Die Kooperation und Schwerpunktbildung der einzelnen Krankenhäuser, unabhängig von den jeweiligen Betreibern, sowie das Miteinander, von ambulanter und stationärer Versorgung, spielen dabei eine große Rolle.“
Hinweis: politische Mitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wider. Unsere Leser sollen sich selbst ein Bild von den Äußerungen unserer Politiker machen, ohne Anmerkungen oder Veränderungen durch die Redaktion.
Kommentare
Sozialabgabenleister schrieb um 15:32 Uhr am 10.01.2023:
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser im Rahmen der vorgeschriebenen Krankenhausvergütung!
Es ist schon perfide, dass die Gesetzlich- Versicherten, zu denen die Arbeitnehmer zum größten Teil zählen, mit ihren Krankenkassen- Beiträgen die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser in Deutschland finanzieren müssen, auch von profitorientierten Konzern- Krankenhäusern, damit deren Rendite in Höhe von 6,15% für deren Anleger nicht geschmälert wird.
Die privaten Krankenversicherungen werden (genauso wie beim Gesundheitsfond) nicht mit einbezogen.
Torsten B. schrieb um 10:51 Uhr am 10.01.2023:
Fra schrieb um 10:33 Uhr am 10.01.2023:
??? Gewinne einfahren, das Personal kürzen und dann nach Subventionen rufen?
Helios ist da nur ein Beispiel wie die Privatkliniken ihr Makktmacht missbrauchen.
Die Versicherten und Steuerzahler müssen dann die Zeche zahlen, die uns die Politik engebrockt hat.